Lernförderung
Lernförderung - Chancen für Ihr Kind
Die KVHS Holzminden bietet für Schüler und Schülerinnen aller Schulformen eine individuelle Förderung sowohl in Form von Einzel- als auch Kleingruppenunterricht an. Dazu werden passgenaue Termine für den Nachhilfeunterricht gemeinsam mit den Kunden geplant. Wenn Sie bezugsberechtigt im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets sind, können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Lernförderung übernommen werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
• Die Schülerin oder der Schüler kommt im Unterricht nicht mit, wodurch die wesentlichen Lernziele gefährdet sind (z.B. die Gefährdung der Versetzung, nicht ausreichendes Lernniveau).
• Mit einer zeitweisen außerschulischen Lernförderung kann eine Verbesserung erreicht werden. Ein geeignetes kostenfreies Angebot der Schule steht nicht zur Verfügung.
Wer kann die Lernförderung erhalten?
• Schüler und Schülerinnen, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule oder einen Kurs des 2. Bildungswegs besuchen und jünger als 25 Jahre sind.
• Schüler und Schülerinnen, die selbst oder deren Eltern Bezieher*innen einer der folgenden Leistungen sind
• Grundsicherung nach dem SGB II ,
• Sozialhilfe nach dem SGB XII,
• Wohngeld,
• Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 2 AsylbLG)
Wie funktioniert das?
• Sie müssen je nach Zuständigkeit beim Landkreis Holzminden bzw. beim Jobcenter einen Antrag stellen.
• Vordrucke für den Antrag erhalten Sie beim Landkreis Holzminden oder im Jobcenter.
• Bei Bewilligung kümmert sich die KVHS Holzminden individuell um die weitere Organisation der Lernförderung. Reichen Sie dazu den Bewilligungsbescheid bei uns ein.