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Lernförderung

Lernförderung - Chancen für Ihr Kind

Die KVHS Holzminden bietet für Schüler und Schülerinnen aller Schulformen eine individuelle Förderung sowohl in Form von Einzel- als auch Kleingruppenunterricht an. Dazu werden passgenaue Termine für den Nachhilfeunterricht gemeinsam mit den Kunden geplant. Wenn Sie bezugsberechtigt im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets sind, können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Lernförderung übernommen werden. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

• Die Schülerin oder der Schüler kommt im Unterricht nicht mit, wodurch die wesentlichen Lernziele gefährdet sind (z.B. die Gefährdung der Versetzung, nicht ausreichendes Lernniveau).

• Mit einer zeitweisen außerschulischen Lernförderung kann eine Verbesserung erreicht werden. Ein geeignetes kostenfreies Angebot der Schule steht nicht zur Verfügung.

Wer kann die Lernförderung erhalten?

• Schüler und Schülerinnen, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule oder einen Kurs des 2. Bildungswegs besuchen und jünger als 25 Jahre sind.

• Schüler und Schülerinnen, die selbst oder deren Eltern Bezieher*innen einer der folgenden Leistungen sind

• Grundsicherung nach dem SGB II ,

• Sozialhilfe nach dem SGB XII,

• Wohngeld,

• Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 2 AsylbLG)

Wie funktioniert das?

• Sie müssen je nach Zuständigkeit beim Landkreis Holzminden bzw. beim Jobcenter einen Antrag stellen. 

• Vordrucke für den Antrag erhalten Sie beim Landkreis Holzminden oder im Jobcenter.

• Bei Bewilligung kümmert sich die KVHS Holzminden individuell um die weitere Organisation der Lernförderung. Reichen Sie dazu den Bewilligungsbescheid bei uns ein.

 

 

Katharina König-Brittner
Bildungsmanagerin 2. Bildungsweg, päd. Fachkräfte, Lernförderung, Gesundheit, Balu und Du, Mitglied im Gesamtpersonalrat
Katrin Schliephake
Verwaltung Produktionsschule, Lernförderung, PACE und CONNECT