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Dieter Hörmann
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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Viele Menschen beschäftigt die Frage:
Was wird geschehen, wenn ich ohne Aussicht auf Heilung erkrankt bin und meinen Willen selbst nicht mehr verständlich äußern kann? Wie lässt sich im Voraus festlegen, welche ärztlichen Maßnahmen dann noch ergriffen werden oder aber unterbleiben sollen? Und wer sorgt dafür, dass meine Vorstellungen und Wünsche beachtet werden?
In dem Vortrag wird anhand einer Musterformulierung dargelegt, welche Anforderungen nach Gesetz und aktueller Rechtsprechung erfüllt sein müssen, damit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung wirksam und in der Praxis verwendbar sind. Erläutert werden aber auch die Risiken und Probleme, die sich bei der Erteilung und Verwendung umfassender Vollmachten für Vollmachtgeber und bevollmächtigte Personen ergeben können.
Wegweiser durch das Erbrecht
Die gesetzliche Erbfolge führt oft zu unerwünschten Ergebnissen. Eine testamentarische Nachlassregelung ist deshalb in den meisten Fällen empfehlenswert. Testamente verfehlen leider aber auch nicht selten ihr Ziel, weil sie unklar formuliert oder nicht ausreichend durchdacht sind. An Beispielen aus der Praxis werden typische Fehler dargestellt. Ausführlich behandelt werden das „Berliner Testament“ von Ehegatten mit gemeinschaftlichen Kindern und der streitträchtige Komplex des Pflichtteilsrechtes. Informiert wird außerdem über das Erbscheinverfahren, Beurkundungskosten und Erbschaftsteuer.