Neue Gebührenermäßigung

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Eine Ermäßigung in Höhe von 50 % (statt bisher 30 %) der vollen Kursgebühren erhalten bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises.


  • Schüler und Schülerinnen, Auszubildende,
  • Studenten und Studentinnen,
  • Absolventen eines Freiwilligendienstes
  • Arbeitslose
  • Lehrgänge unterliegen besonderen Konditionen.

Die Angebote der Wirtschaftsakademie sind nicht ermäßigungsfähig.

Liegt der Nachweis der Ermäßigungsberechtigung nicht bei der Anmeldung vor, so wird die volle Kursgebühr fällig. Eine nachträgliche Ermäßigung der Kursgebühr ist nicht möglich. Kosten für Unterkunft und Verpflegung, sonstige Kosten außerhalb der Kursgebühr sowie Veranstaltungen mit einer Gebühr bis einschließlich 10,– EUR sind von der Ermäßigung ausgeschlossen.


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Kreisvolkshochschule
Holzminden

Braunschweiger Straße 8
37603 Holzminden

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