Bildungsurlaub

Gemäß Niedersächsischem Bildungsurlaubsgesetz haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – auch Auszubildende - in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst einen Rechtsanspruch auf einen fünftägigen Bildungsurlaub im Kalenderjahr. Während der Freistellung werden Lohn und Gehalt weitergezahlt. Ein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht erstmals sechs Monate nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses. Dem Arbeitgeber muss die Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs mindestens vier Wochen vorher schriftlich mitgeteilt werden. Eine Bescheinigung der Weiterbildungseinrichtung über die Anerkennung einer Veranstaltung als Bildungsurlaub ist dem Arbeitgeber vorzulegen. Für unsere Bildungsurlaubsveranstaltungen senden wir Ihnen automatisch nach Eingang Ihrer Anmeldung die Bescheinigung zu. Selbstverständlich sind unsere Bildungsurlaubsseminare offen für alle, es muss also nicht zwangsläufig Bildungsurlaub genommen werden.

mehr lesen
  • Stefanie Pöhler
    Bildungsmanagerin Berufliche Bildung, Gesellschaft, Gesundheit, Kunst und Kultur, Digitalisierung, Firmenschulungen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

    Telefon 05531 707-393
    E-Mail schreiben

  • Karin Ludwig
    Berufliche Bildung, EDV, Sprachen, Bildungsurlaub

    Telefon 05531 707-394
    E-Mail schreiben

  •  Der Kurs ist voll, Warteliste ist aber möglich.
  •  Der Kurs ist bereits gelaufen.
  •  Nur noch wenige Plätze frei!
  •  Der Kurs ist bereits gelaufen und ausgebucht.
  •  Dieser Kurs ist buchbar!

nach oben
 

Kreisvolkshochschule
Holzminden

Braunschweiger Straße 8
37603 Holzminden

E-Mail & Internet

E-Mail Senden
Kontaktformular

Telefon & Fax

Telefon: 05531/707-224
Telefon: 05531/707-394

Kontakt & Anfahrt

Anfahrt
Öffnungszeiten

© 2024 Konzept, Gestaltung & Umsetzung: ITEM KG